Energieberatung

Als zertifizierter Gebäudeenergieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Bundesverband mit zertifiziertem Gütesiegel (GIH), sowie gelisteter Gebäudeenergieberater bei der Deutschen Energie Agentur (DENA) prüfe ich die Voraussetzungen für einen planvollen Energieeinsatz in:

  • Wohngebäuden von Privathaushalten (EFH+MFH)
  • Wohn- und Nichtwohngebäuden der Wohnungsbaugesellschaften
  • Wohn- und Nichtwohngebäuden von Kommunen, Städten, Landes- bzw. Bundesbauten

Ich berate Hausbesitzer und Bauherren über Möglichkeiten von Energieeinsparung, optimaler Energieausnutzung, den Einsatz umweltfreundlicher Energieträger, sowie bei der Wahl geeigneter Geräte, Anlagen, Baumaterialien und -maßnahmen. Ich prüfe die technischen Gegebenheiten in Gebäuden in Bezug auf Wärmedämmung, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klimaanlagen.

Vor-Ort führe ich eine Energiediagnose bzw. Gebäudeanalyse durch und erstelle eine Energiebilanz. Auf der Grundlage dieser Bewertung erarbeite ich ein Konzept, welches die individuellen Verbesserungsmöglichkeiten und Einsparpotenziale aufzeigt und die Investitionskosten für mögliche Alternativen berechnet.

In einem ausführlichen Bericht werden sämtliche Ergebnisse und Analysen zusammengefasst und in einem Beratungsgespräch erläutert. Anhand des Vergleichs zwischen Ist- Zustand und möglichen Energiesparmaßnahmen wird dabei die Wirtschaftlichkeit analysiert und entsprechende Empfehlungen gegeben.

Ich informiere über Förderprogramme und stelle im Falle von Altbau-Modernisierung den Antrag für die staatliche Förderung:

1. Energiespar-Beratung vor Ort (Vor-Ort-Beratung (BAFA) oder
2. KfW-Zuschuss für Energieberatung und Sanierungsbegleitung

Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?

  • Gebäudesanierung
  • Bei Planung und Durchführung von Neubau
  • Bei Aus-, An- und Umbauten
  • Bei Modernisierung und Sanierung von Altbauten
  • Bei Erneuerung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- u. Sanitäranlagen
  • Bei Auftreten von Bauschäden wie Feuchtigkeit, Schimmelpilz o.ä.
  • Bei unbehaglichem Wohnklima
  • Bei hohen Energiekosten

Was bringt eine Energieberatung?

  • Energieeinsparung
  • Reduzierung der Energiekosten
  • Verminderung der Umweltbelastung durch Schadstoffemission
  • Modernisierung und Instandhaltung
  • Gesamtbewertung einer Energetische Gebäudesanierung
  • Erhaltung der Bausubstanz
  • Erzielung von mehr Wohnkomfort
  • Wertsteigerung der Immobilie

Staatliche Förderung

  • Ab 29. Oktober 2014 gilt die neue BAFA-Richtlinie für die „Vor-Ort-Beratung (BAFA)“ über Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort.
    Die Gültigkeit beginnt zum 01.03.2015.
  • KfW-Energieeffizient Bauen, Programm 153
  • KfW-Energieeffizient Sanieren als Kredit oder Investitionszuschuss, Programm 151/152/430
  • KfW-Förderung ab 01.03.2011 für Energieberatung und Sanierungsbegleitung
  • Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen für die Verbesserung des Dämmstandards, den Einbau von Brennwerttechnik, Solaranlagen, Biomasse, Wärmepumpen, BHKW-Anlagen etc.

Förderfähige Investitionskosten

Es werden alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind.
Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/Verarbeitung durch die einzelnen Handwerker/Fachunternehmer (Rechnung eines Fachunternehmens).

Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten hierfür gefördert werden, wenn die Anbringung bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos durch einen Sachverständigen bestätigt werden (z.B. im Programm 430 Energieeffizient Sanieren-Beantragung eines Investitionszuschusses-ONLINE, Formular-Nr. 600 000 1782, und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ausstellung des Verwendungsnachweises-Formular-Nr. 600 000 1840 Verwendungsnachweis.

Welche Unterlagen werden von Ihnen benötigt?

Für die genaue Berechnung des Wärmebedarfs sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Pläne (Grundrisse, Schnitt und Lageplan) des Gebäudes
  • Bauzeichnungen, aus denen die Maße für Wände, Fenster, Dach, etc ersichtlich sind.
  • Baubeschreibung (wenn möglich), in der die verwendeten Bauteile (Außenwandaufbau, Aufbau der Kellerdecke, Fensterqualität, Dämmung der Dachflächen) beschrieben sind.
  • Wärmeschutznachweis wenn vorhanden
  • Wohnflächenberechnung wenn vorhanden
  • Daten zur Heizungs- Lüftungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Verbrauchsabrechnungen von, Gas, Öl, Strom wenn möglich der letzten drei Jahre
  • Schornsteinfegerprotokoll der Abgasmessung, sofern verfügbar
Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort

1. Phase
Der Gebäudeenergieberater schließt mit Ihnen eine Vereinbarung, in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In dieser Vereinbarung über eine Energieberatung verpflichtet sich der Gebäudeenergieberater:
2. Phase
Den IST-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und bauphysikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten, einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen, die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern.
3. Phase
Sie als Interessent unterstützen den Berater indem Sie, soweit vorhanden, die kompletten Bauunterlagen sowie alle Ausführungszeichnungen zur Verfügung stellen.

Die 3 Phasen der Energieberatung

  1. Der Ist-Zustand des Gebäudes wird an Ort und Stelle erfasst, insbesondere der bautechnischen und bauphysikalischen, sowie heizungstechnischen Gegebenheiten.
  2. Erstellung eines umfassenden Energieberatungsberichts mit Darstellung des Ist-Zustandes und mindestens zwei ausführlich beschriebener Vorschläge von geeigneten Energiesparmaßnahmen aus denen die Energiekostenersparnis hervorgeht.
  3. Die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis werden mit Ihnen in einem persönlichen Abschlussgespräch erörtert.
1. Erhebung des Ist-Zustandes

Die Gebäudedaten, wie Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten werden aufgenommen.
Berechnung von Gebäudevolumen (Rauminhalt) sowie der beheizten Fläche.
Das Gebäude wird wärmetechnisch eingestuft, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken.

Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.

Schließlich wird noch der Zustand der Heizungsanlage selbst erfasst. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nenn-Leistung, Wirkungsgrad etc.) die Daten über den Wärmeerzeuger gemäß Schornsteinfeger-Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im Heizungssystem mit ihrer Steuer- und Regelungstechnik.

2. Der Energieberatungsbericht zur Vor-Ort-Beratung (BAFA)

enthält folgende Leistungen:

  • Die Grunddaten des Gebäudes wie, Lage, Bauweise, Baujahr, Nutzung, Zahl der Wohneinheiten und Bewohner, beheizbare Wohnflächen, bauliche Besonderheiten, wesentliche bisher getätigte wärmetechnische Investitionen
  • Wärmeschutztechnische Einstufung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Gebäudehülle) wie:
    Dachflächen, Außenwandflächen, Decken unter nicht ausgebauten Dachgeschossen, Kellerdecken, Fenster- und Türflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu nicht ausgebauten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken, offensichtliche Lüftungswärmeverluste
  • Fotografische Darstellung der Gebäudeseitenflächen und Anlagentechnik
  • Heizungsanlage mit Grunddaten, Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, bisherige anlagentechnische Investitionen
  • Heizkessel und Verteilsystem
  • Heizenergieverbrauch und Kosten über drei Heizperioden
  • Warmwasserbereitung, Art der Warmwasserbereitung und des Systems, Größe des WW-Speichers, Hinweis zur Zirkulationsleitungen und Pumpen, offensichtliche Schwachstellen
  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten als Kostenschätzung
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Aussagen zur jeweils zu erwartenden Verminderung der Schadstoff-Emissionsraten (vorrangig CO2 und NOx) in graphischer Darstellung.
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Differenzierter Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
  • KfW-Förderberatung einschl. Bestätigung zum Kreditantrag oder Investitionszuschuss
  • KfW-Bestätigung nach Durchführung der energeischen Modernisierung
  • Nachweis der EnEV- und KfW-Anforderungen
  • Erstellung Energiebedarfsausweis Ist-Zustand und nach Energetischer Modernisierung
  • Erstellung von Modernisierungsempfehlungen gem. § 20 EnEV
  • Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen gem. DIN 1946-6
  • Auf Zusatz-Antrag Durchführung einer Stromeinsparsparberatung
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse mit den sich aus dem Bericht ergebenden Empfehlungen
3. Das persönliche Beratungsgespräch

Der Beratungsbericht wird ausgehändigt und der Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch besprochen.
Hier geht es besonders darum konkrete Tipps zu geben wie die Vorschläge am besten umzusetzen sind und Fördermöglichkeiten zu benennen.

Gibt es Fördermittel für eine Energieberatung?

Ja, unter bestimmten Vorraussetzungen. Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist.

Wie hoch sind die Fördermittel, was muss ich selbst bezahlen?

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Angaben zu Fördermitteln und Eigenanteilen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.
Dieses BAFA-Förderprogramm wird zum 01. März 2015 in Kraft treten.

Alle Angebote sind bis zur Auftragserteilung freibleibend und können jederzeit inhaltlich und finanziell modifiziert werden. D.h. dass der Endpreis sich u.a. aus den Leistungen zusammensetzt, die Sie benötigen.

Wie geht es nach dem Energieberatungsbericht weiter?20090830133934642

Mit Aushändigung des Berichtes gehen Sie keine Verpflichtung ein die vorgeschlagenen Maßnahmen auch auszuführen.
Sollten Sie sich aber aufgrund meiner Empfehlungen entschließen zum Beispiel die Außenwände oder das Dach zu dämmen oder die Anlagentechnik zu erneuern, so stehe ich Ihnen gern als Gebäudeenergieberater bei der Baubegleitung und Energiecontrolling zur Verfügung.