Energie – Effizienzberatung

KfW-Energieeffizienzberatung (Sonderfonds Energieeffizienz in KMU)

Der Sonderfonds Energieeffizienz KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ermöglicht die Erschließung von Energieeffizienzpotentialen durch den Zuschuss für eine Energieeffizienzberatung und einen zinsgünstigen Investitionskredit zur Umsetzung der empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen.
Nachfolgend einige Erläuterungen zum Beratungszuschuss.

Fördergegenstand
Der Zuschuss ermöglicht KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freiberuflern, im Rahmen der KfW-Energieeffizienzberatung qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatung zu reduzierten Kosten durchzuführen.
Die Energieeffizienzberatung ist in wahlweise zwei Möglichkeiten Initialberatung und Detailberatung unterteilt und nur dann förderfähig, wenn sie ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen beinhaltet.
Eine Initialberatung kann nach Inanspruchnahme der Detailberatung nicht mehr beantragt werden.
Eine Detailberatung kann ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, wenn die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen
auf dem Antrag ausgefüllt worden sind.
Die Anträge werden von akkreditierten Regionalpartnern vor Ort angenommen und sind durch Postleitzahlangabe zu finden unter: Regionalpartner vor Ort

Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden.

  • Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und Verbrauch
  • Zusammenstellung energietechnischer Daten, entweder durch den Betrieb, bevor der Berater in den Betrieb kommt, oder während des Besuchs, z.B. vor der Betriebsbegehung
  • Betriebsbegehung zur Inaugenscheinnahme der wesentlichen Energieverbraucher, ggf. mit einzelnen Messungen
  • Beschreibung bestehender energetischer Mängel
  • Vorschläge für Energiesparmaßnahmen
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten
  • Auswertung aller Daten und Erkenntnisse durch den Berater
  • Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisiertem Abschlussbericht dokumentiert.

Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?
Zuschuss: 80%, max. förderfähiger Tagessatz: 800 EUR (max. 640 EUR pro Tag), max. Bemessungsgrundlage: 1.600 EUR, gefördert werden max. 2 Beratertage,
Beratungszeitraum: max. 3 Monate ab Erteilung der KfW-Zusage.

Detailberatung:
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren.

Im zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:

  • Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik
  • Feststellung von Schwachstellen
  • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
  • Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen
  • Vorschlag von Energiesparmaßnahmen
  • Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
  • Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Hinweis auf Fördermöglichkeiten

Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?

Zuschuss: 60%, max. förderfähiger Tagessatz: 800 EUR (max. 480 EUR pro Tag), max. Bemessungsgrundlage: 8.000 EUR,
Beratungszeitraum: innerhalb von 8 Monaten

Wie läuft die Energieeffizienzberatung ab?

  • Der Unternehmer stellt bei einem Regionalpartner einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Energieeffizienzberatung.In diesem Fall ist es der Regionalpartner IHK-Rostock
    Industrie- und Handelskammer zu Rostock
    Ernst-Barlach-Straße 1-3
    18055 Rostock
    Dipl.-Ing. Kai Retzlaff
    Fachbereichsleiter Industrie, Innovation und Regionalentwicklung,
    Geschäftsbereich Innovation, Umwelt, Verkehr, Maritime Wirtschaft
    0381.338130
    retzlaff@rostock.ihk.de
    www.rostock.ihk24.de

    Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, leitet der Regionalpartner diesen an die KfW weiter. Die KfW entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.

  • Erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW darf der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Energieeffizienzberatung begonnen werden. Mit Zusage durch die KfW erhält der Unternehmer Hinweise zum Beratungsvertrag.
  • Nach Zugang der Zusage obliegt dem Antrag stellendem Unternehmen die Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse www.kfw-beraterboerse.de
  • Der Unternehmer schließt mit dem ausgewählten Energieberater einen Beratungsvertrag ab. Im Vertrag müssen Beratungsinhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sein.
  • Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Beratungsvertrag dem Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) vorliegt. Der Beratungsvertrag im Rahmen der Detailberatung wird über den Regionalpartner an die KfW eingereicht und dort im Hinblick auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Unternehmer erhält eine schriftliche Information zum Prüfergebnis. Für die Initialberatung wird ein Mustervertrag unter www.energieeffizienz-beratung.de angeboten.
  • Der Beratungszeitraum der Initialberatung beträgt maximal 3 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Der Beratungszeitraum der Detailberatung beträgt maximal 8 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Die Zusage gilt mit dem Datum der Ausstellung als erteilt.
  • Inhalt und Ergebnis der Initial- und Detailberatung sind in einem schriftlichen Abschlussbericht wiederzugeben. Der jeweilige Abschlussbericht ist dem Unternehmen auszuhändigen und die Ergebnisse im Falle einer Detailberatung der Geschäftsleitung zu präsentieren. Die oben beschriebenen inhaltlichen Mindestaanforderungen für die Abschlussberichte müssen erfüllt sein.
  • Nach Beendigung der Energieeffizienzberatung reicht das Unternehmen die Gesamtrechnung des Beraters, eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für die geleisteten Eigenmittel sowie den Abschlussbericht bis spätestens zum Ablauf des Beratungszeitraums beim Regionalpartner ein. Sofern die Abrechnungsunterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht beim Regionalpartner vorliegen, ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben.

Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen, bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den Energieberater.