Der Sonderfonds Energieeffizienz KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ermöglicht die Erschließung von Energieeffizienzpotentialen durch den Zuschuss für eine Energieeffizienzberatung und einen zinsgünstigen Investitionskredit zur Umsetzung der empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen.
Nachfolgend einige Erläuterungen zum Beratungszuschuss.
Fördergegenstand
Der Zuschuss ermöglicht KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freiberuflern, im Rahmen der KfW-Energieeffizienzberatung qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatung zu reduzierten Kosten durchzuführen.
Die Energieeffizienzberatung ist in wahlweise zwei Möglichkeiten Initialberatung und Detailberatung unterteilt und nur dann förderfähig, wenn sie ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen beinhaltet.
Eine Initialberatung kann nach Inanspruchnahme der Detailberatung nicht mehr beantragt werden.
Eine Detailberatung kann ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, wenn die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen
auf dem Antrag ausgefüllt worden sind.
Die Anträge werden von akkreditierten Regionalpartnern vor Ort angenommen und sind durch Postleitzahlangabe zu finden unter: Regionalpartner vor Ort
Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?
Zuschuss: 80%, max. förderfähiger Tagessatz: 800 EUR (max. 640 EUR pro Tag), max. Bemessungsgrundlage: 1.600 EUR, gefördert werden max. 2 Beratertage,
Beratungszeitraum: max. 3 Monate ab Erteilung der KfW-Zusage.
Detailberatung:
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren.
Im zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?
Zuschuss: 60%, max. förderfähiger Tagessatz: 800 EUR (max. 480 EUR pro Tag), max. Bemessungsgrundlage: 8.000 EUR,
Beratungszeitraum: innerhalb von 8 Monaten
Wie läuft die Energieeffizienzberatung ab?
Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, leitet der Regionalpartner diesen an die KfW weiter. Die KfW entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.
Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen, bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den Energieberater.