Millionen privater Hausbesitzer haben seit dem 01. Oktober 2008 keine Wahlfreiheit mehr beim Energieausweis.
Bisher konnten sich Eigentümer von Häusern mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem
01. November 1977 entweder für den aussagekräftigeren Energie-Bedarfsausweis oder den preiswerteren (ohne Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik) Verbrauchsausweis entscheiden. Von nun an müssen sie den Energie-Bedarfsausweis erstellen lassen.
Beim Energie-Bedarfsausweis begutachte ich als unabhängiger und neutraler Gebäudeenergieberater die Bausubstanz und auch die Heizungsanlage des Gebäudes. Ich berechne die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Dagegen wird der Verbrauchsausweis auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen berechnet, er gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Eigentümer von Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.
Ich rate jedoch allen Eigentümern zum Energiebedarfsausweis, da er eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes bietet und mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung hilft. Gerade die energetische Qualität von kleinen Gebäuden lässt sich mit einem Energiebedarfsausweis viel präziser ermitteln.
Stellt man für ein solches Gebäude einen Verbrauchsausweis aus, kann die Bewertung stark durch das individuelle Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden. Je mehr geheizt wird, umso höher ist der Bedarf. Davon abgesehen, sollten Eigentümer auf die Qualität des angebotenen Energieausweises achten.
Informationsbroschüre des BMVBS
Ob die Qualität beim Energieausweis stimmt, erkennt man am „dena-Gütesiegel“. Nur hochwertige Energieausweise, die den Qualitätsanforderungen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) genügen, erhalten das Siegel. Diese gehen deutlich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus. Jeder Energieausweis mit dem dena-Gütesiegel wird von mir nach verbindlichen Qualitätsstandards der dena sorgfältig erstellt und durchläuft eine Plausibilitätsprüfung. Auch regelmäßige Stichprobenkontrollen helfen, die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel zu sichern.
Eine Qualitätsgarantie biete ich allen Energieausweis-Interessenten durch die Erstellung eines Energiebedarfsausweises mit dem dena-Gütesiegel an.
Mit dem qualitätsgesicherten Energieausweis der dena sind Sie optimal beraten und bekommen viele wichtige Informationen für den Einstieg in die Modernisierung Ihres Gebäudes. Auch Miet- und Kaufinteressenten lassen sich mit dem dena-Gütesiegel besser überzeugen. Denn auf die Angaben im Energieausweis mit dena-Gütesiegel können sich alle verlassen-und das schafft Vertrauen.
Energieausweise mit dena-Gütesiegel zeichnen sich durch folgende Qualitätsmerkmale aus:
Nur Bedarfsausweise bekommen das dena-Gütesiegel.
Ein Energieausweis mit dem dena-Gütesiegel ist immer ein Bedarfsausweis. Er dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes auf der Basis einer technischen Analyse der Gebäudehülle (z.B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster) und der Heizungsanlage.
Anders als der Verbrauchsausweis ist er völlig unabhängig vom Heizverhalten der Gebäudebewohner.
Vor-Ort-Begehung ist Pflicht.
Die Gebäudedaten werden von mir als Aussteller bei einer persönlichen Begehung des Gebäudes aufgenommen.
Übergibt der Eigentümer mir Pläne und andere Unterlagen, so werden diese auf Übereinstimmung mit dem Gebäude überprüft. Die Vor-Ort-Begehung erhöht die Genauigkeit des Energieausweises und die Qualität der Modernisierungsempfehlungen.
Richtig modernisieren: zwei alternative Maßnahmepakete.
Energieausweise mit dena-Gütesiegel enthalten stets zwei alternative Maßnahmepakete für die energetische Modernisierung. Das erste Paket besteht aus kostengünstigen, schnell umsetzbaren Maßnahmen, das zweite enthält Vorschläge für eine umfassende, wirtschaftlich sinvolle energetische Gebäudemodernisierung. Ein Vergleich der beiden Varianten zeigt dem Eigentümer, wie viel Energie man einsparen kann.
Dokumentation zum Energieausweis: besser informiert.
Zu jedem Energieausweis mit dena-Gütesiegel gehört eine vierseitige Dokumentation. Sie enthält anschauliche Informationen über den energetischen Zustand einzelner Gebäudebestandteile (Wände, Dach, Fenster, Heizungsanlage) vor und nach einer Modernisierung. Die dena-Dokumentation hilft dem Eigentümer, die konkreten energetischen Schwachstellen seines Gebäudes besser zu erkennen.
Damit keine Fragen offen bleiben: persönliche Erläuterung.
Ist der Energieausweis mit dem dena-Gütesiegel fertig, übergebe ich dem Eigentümer diesen in einem persönlichen Erläuterungsgespräch. So kann der Eigentümer Fragen zum Energieausweis oder zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen direkt mit mir besprechen.
Gesetzlicher Energieausweis | Gesetzlicher Energieausweis mit dena-Gütesiegel |
Bedarfs- und Verbrauchsausweise zulässig | Nur Bedarfsausweis zulässig |
Datenaufnahme: durch Aussteller oder Eigentümer | Datenaufnahme: ausschließlich durch Aussteller vor Ort |
Vor-Ort-Begehung nicht vorgeschrieben | Vor-Ort-Begehung durch Aussteller Pflicht |
Modernisierungsempfehlungen: Varianten und deren Vergleich freiwillig | Modernisierungsempfehlungen: zwei Varianten und der Variantenvergleich Pflicht |
Keine Dokumentation und Erläuterungen zur Ausstellung des Energieausweises nötig | Eine vierseitige Dokumentation zu Datenaufnahme und Modernisierungsempfehlungen Pflicht |
Keine persönliche Erläuterung vorgeschrieben | Persönliche Erläuterung Pflicht |
Überprüfung der Qualität ausschließlich durch den Aussteller | Elektronische Plausibilitätsprüfung und Stichprobenkontrolle durch dena |
Aussteller: gesetzliche Qualifikation | Aussteller: gesetzliche Qualifikation plus Zusatzqualifikation |
Unabhängigkeit: Aussteller garantiert unabhängige Erstellung | Unabhängigkeit des Ausstellers vom Auftraggeber ist Pflicht |
Musterausweis mit dena-Gütesiegel
Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Art und der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes. Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
Erstellung von Energieausweisen gem. EnEV 2014
(Stand: 06.12.2014)