Vor Hauskauf Energieausweis anfordern!

GEBGO-Energieberatung empfiehlt im Vorfeld die Energieeffizienz zu prüfen…

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Wer beim Kauf eines Hauses auf der sicheren Seite sein will, darf nicht mehr nur auf Lage und Aussehen achten – auch die Energieeffizienz spielt mittlereile eine wesentliche Rolle. In Zeiten hoher Gas- und Ölpreise sind nur Häuser mit geringem Energiebedarf eine zukunftsfähige Geldanlage:
Sie haltendie Nebenkosten gering und den Wert stabil und bieten zudem Wohnkomfort. Damit der Kauf eines Hauses keine unerwarteten Mehrkosten mit sich bringt, empfiehlt die GEBGO-Energieberatung, bereits im Vorfeld die Energieeffizienz zu prüfen und möglichen Sanierungsaufwand mit zu bedenken. Außerdem sieht der Gesetzgeber für Immobilienkäufer Verpflichtungen vor, die man kennen sollte.

Der Gebäudeenergieberater Dipl.-Ing. Günter Oldigs rät, sich den gesetzlichen vorgeschriebenen Energieausweis auch wirklich vorlegen zu lassen: „Der Energieausweis informiert noch vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und ermöglicht, verschiedene Objekte am Markt zu vergleichen.“

Energieausweis2014

Eine Skala von Grün nach Rot hilft, den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden sie deutlich geringer ausfallen.

Wer ein Haus nach dem Kauf umbauen oder sanieren möchte, muss einige Bestimmungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. In der Regel gilt: Saniert der Eigentümer mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils, muss er dabei einen guten, in der EnEV festgelegten Energiestandard erreichen. Erneuert der neue Hausbesitzer beispielsweise die Fassade, verlangt der Gesetzgeber, dass ein bisher ungedämmtes Mauerwerk gedämmt wird. Das lohnt sich auf jedem Fall, da das Gerüst sowieso aufgestellt wird. Die Mehrkosten für das Dämmen machen sich später durch Einsparungen beim Heizen bezahlt.
Übrigens : Die ausführenden Handwerksbetriebe müssen nach den Bauarbeiten in einer sogenannten Unternehmererklärung § 26a der EnEV bestätigen, dass die Anforderungen der EnEV an die jeweilige Baumaßnahme eingehalten wurden.

Einige Sanierungsarbeiten müssen in jedem Ein- und Zweifamilienhaus durchgeführt werden, sobald der Besitzer wechselt. Der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. So müssen Warmwasser- und Heizungsleitungen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, gedämmt werden. Das betrifft beispielsweise Leitungen, die in einem unbeheizten Keller verlegt sind. Auch am anderen Ende des Hauses greift die Dämmpflicht: Die oberste Geschossdecke, die beheizte Räume gegen einen unbeheizten Dachboden abgrenzt, muss gedämmt werden. Es sei denn, das darüberliegende Dach wird oder ist entsprechend gedämmt worden. Das gilt auch dann, wenn die alte Dämmung nach heutigen gesetzlichen Vorgaben unzureichend ist und eine Erneuerung sinnvoll wäre.

Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt bei der Besichtigung des Hauses einen Gebäudeenergieberater mit. Der Experte erkennt sofort die Schwachstellen und kann eine erste Empfehlung geben. Nach dem Kauf ist eine ausführliche Energieberatung, die sogenannte Vor-Ort-Beratung (BAFA), empfehlenswert. Bei dieser Analyse des Hauses, die staatlich gefördert wird, werden individuelle Modernisierungsempfehlungen gegeben, mit denen sich der Energieverbrauch und somit die Energiekosten auf ein Bruchteil des Niveaus durchschnittlicher Altbauten senken lassen.

www.gebgo.de

On Oktober 20th, 2013, posted in: Allgemein by