KfW-qualifizierte Baubegleitung im Programm (431)

Die KfW fördert professionelle Baubegleitung im Programm (431)

Eine wirklich qualifizierte Baubegleitung kann viel Ärger und Kosten sparen, denn oftmals sind bereits Angebote oder Bauverträge unvollständig oder gar lückenhaft. So kommt es leider oft vor, dass die vorgesehenen bautechnischen und energetischen Qualitäten nicht optimal geplant sind und/oder nicht mehr den aktuellen Normen ent-sprechen. Teilweise fehlen sogar selbstverständliche Leistungen wie z.B. die Übergabe des Energiebedarfsausweises.

Angebote von Handwerkern sind nicht vergleichbar, weil meist unterschiedliche Materialien und Systeme angeboten werden. Die Ausführung entspricht nicht immer den bautechnischen Regeln und dies kann zu Bauschäden führen. Bei Baumaßnahmen müssen Abläufe aufeinander abgestimmt und Handwerker koordiniert werden, sonst drohen Stillstand, Bauverzug und Mehrkosten.

All diese Probleme können vermieden werden, wenn sich der Bau- oder Sanierungswillige durch eine qualifizierte Baubegleitung unterstützen und beraten lässt. Die Einbeziehung von GEBGO-Energieberatung vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung.

Beispielhafte Leistungen

  • Erstellen von Förderanträgen
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote)
  • Anfertigung Preisspiegel
  • Erstellung eines Bauzeitplanes
  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Energetische Berechnung während der Sanierungsphase
  • Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf)
  • Mindestens zwei Baustellenbegehungen (mindestens eine vor Verschließen eventueller Verkleidungen)
  • Überprüfung der Luftdichtheit im Nutzungszustand incl. Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen DIN 1946-6
  • Überprüfung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizungsanlage
  • Überprüfung der realisierten energetischen Qualität (Erfolgsüberprüfung) mit Ausstellung Energiebedarfsausweis
  • Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe der Haustechnischen Anlage mit technischer Einweisung
  • Erstellung des KfW-Verwendungsnachweises mit Bestätigung der erreichten energetischen Qualität

Die KfW fördert unter bestimmten Randbedingungen eine solche Unterstützung bei Sanierungen von Wohngebäuden mit bis zu 2.000 EUR je Vorhaben. KfW Energieeffizient Sanieren-Sonderförderung (431)

Für weitere Fragen zur Baubegleitung, Förderung und zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

GEBGO
Gebäudeenergieberater
Dipl.-Ing. Günter Oldigs
0173.2086569
038208.13498

On Oktober 10th, 2013, posted in: Allgemein by