Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zum 01.03.2011 die Förderung von Einzelmaßnahmen wieder einführen.
Die Mindestanforderung sollen dabei um 20% verschärft werden und sich bei Bauteildämmungen in Zukunft am U-Wert des gesamten Bauteils und nicht an der neuen Dämmschicht orientieren.
Qualitätsanforderungen
Die Qualitätsanforderungen werden in einem eigenen mehrseitigen Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen“ gelistet, das in einer Struktur sehr fein ist und bei der Planung einer Maßnahme unbedingt zu konsultieren ist. Beispielsweise gibt es erleichternde Bedingungen für denkmalgeschützte Bausubstanz und technisch schwierige Bauteile wie z.B. Kerndämmung, Innendämmung, Gauben, etc.
„Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat ein Sachverständiger (BAFA-Berater oder Ausstellungsberechtigter nach EnEV § 21) die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen.“ Quelle: KfW
Zuschussvariante oder Kredit
Für bis zu zwei Wohneinheiten pro Objekt und Antragsteller ist auch eine Zuschussvariante mit folgenden Obergrenzen für Einzelmaßnahmen möglich (Programm 430):
5,0 % der förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 € pro Wohneinheit.
In der Kreditvariante (Programm 151) ist ein Teilschulderlass für Einzelmaßnahmen nicht möglich.
Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum 01.03.2011
(Programm-Nr. 151, 152, 153, 430)
Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen
(Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik)
Zum 01.03.2011 wird eine schrittweise energetische Modernisierung ermöglicht.
In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht
wobei das Berechnungsverfahren umgestellt wird.
Die Förderung wird davon abhängig gemacht, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird.
Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
(Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand des neu aufzubringenden Dämmstoffes.
Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt.
Somit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich.
Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung, wird das Konzept durch die Einbindung eines Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen ergänzt (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus).
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung Baubegleitung
(Programm-Nr.: 431):
Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme.
Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung, wird die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss, für jede durchzuführende Einzelmaßnahme gewährt.
Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.
Energieeffizient Bauen
(Programm-Nr. 153): Ersatzneubau
Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrerAusge-staltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Im Übrigen, wird seitens der KfW-Gruppe darauf hingewiesen, dass energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen auch Ersatzneubauten sein können.
Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme
(Programm-Nr.: 124/134, 141, 151/152,153, 155):
Einführung einer endfälligen achtjährigen Laufzeitvariante zum 01.03.2011
Im Interesse eines breiteren Angebotes der Finanzierungsvarianten in den Förderprogrammen,
führt die KfW eine endfällige Laufzeitvariante in allen wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogrammen ein.
Unter Beibehaltung der üblichen Mindestlaufzeit von vier Jahren bietet die KfW endfällige Laufzeiten bis zu acht Jahren an.
Die endfällige Laufzeitvariante ist mit der Maßgabe verbunden, dass bereits bei Vertragsabschluss die Vorgehensweise zur Fortführung oder Ablösung des Darlehens (z.B. durch eine Anschlussfinanzierung der Ansparen von Tilgungsersatzleistungen) grundsätzlich geregelt wird.
Die ab dem 01.03.2011 gültigen Programm-Merkblätter und Formulare (Bestätigungen) können Sie ab dem 03.01.2011 im Internet unter www.kfw.de herunterladen.
Nachweis Wärmeschutzanforderung und Unternehmererklärung gem. § 26a EnEV 2009 hier.
Für weitere Fragen zur Förderung und zur Vor-Ort-Beratung (BAFA)
stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
GEBGO
Gebäudeenergieberater
Dipl.-Ing. Günter Oldigs
0173.2086569
038208.13498