Auf Immobilien entfallen rund 40 % des deutschen Energieverbrauchs. Sie setzen etwa 20 % der klimaschädelichen Emissionen frei. Maßgeblich beteiligt sind die rund 18 Mio. Wohngebäude. 82 % von ihnen sind unzureichend gedämmte Ein- und Zweifamilien-häuser. Die Bundesregierung will mit ihrem „Energiekonzept“ erreichen, dass Altbauten bis 2050 ihren Primärenergiebedarf um 80 % reduzieren und den CO2 Ausstoss entsprechend senken. Damit dies gelingt, stehen allein in diesem Jahr 936 Mio. € Fördergelder für energetische Sanierungen bereit. Die nationalen Förderprogramme werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreut.
Zudem gibt es Mittel der Länder, Kommunen und örtlichen Energieversorger, so dass derzeit rund 6.000 Förderprogramme existieren. „Die richtige Kombination der Zuschüsse kann rund 20 % der Sanierungskosten decken“. Aber man muss auf dem Laufenden sein.
Aktuell gilt: Das BAFA subventioniert eine Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 300 €, Häuser mit drei und mehr Wohneinheiten mit 360 €. Dafür muss ein unabhängiger, sachkundiger Energieberater das komplette Gebäude, also die Bausubstanz und Anlagentechnik beurteilen. Ein zusätzlicher Bonus von 50 € wird gewährt, wenn die Beratung Hinweise zur Stromeinsparung enthält. Der maximale Zuschuss ist auf 50 % der Beratungskosten begrenzt und bis zum 31.12.2014 zu beantragen.
Für Haus- und Wohnungsbesitzer ist auch die Förderung von Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen interessant. Oft ist der Einsatz von Solarkollektoren zur Unterstüzuing der Warmwasserbereitung und der Heizung ratsam. Wer bis zum 30. Dezember 2011 einen Antrag beim BAFA stellt, erhält 120 € Zuschuss je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Später liegt die Förderhöhe bei 90 €. Dies gilt für die Erstinstallation einer solchen Anlage bis 40 m².
Bei der KfW stehen für Sanierungen von Wohngebäuden u. a. die Programme „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizient Sanieren“ und „Wohnraum Modernisieren“ zur Verfügung. Neben Einzelmaßnahmen, wie der Dämmung der Wände oder Installation einer Photovoltaikanlage, werden Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie die qualifizierte Baubegleitung gefördert. Bei letzterer übernimmt die KfW im Rahmen von „Energieeffizient Sanieren“ 50 % der Kosten, maximal 2.000 € pro Vorhaben.
Im Mittelpunkt des Programms stehen Gebäude, die nach der Sanierung an den Anforderungen für Neubauten gemessen werden können: So erfüllt das „Effizienzhaus 100“ dies zu fast 100 %, das „Effizienzhaus 70“ ist sogar um etwa 30 % besser.
Die überwiegende Anzahl der Bestandsgebäude kann man wirtschaftlich auf KfW-100 Niveau bringen, dies zeigt meine langjährige Erfahrung von Energieberatungen im Bereich „Energetische Modernisierung“.
Bei Vorhandensein eines Brennwertkessels wären dafür zum Beispiel ein Wärmedämmverbundsystem, neue Fenster mit 3-fach Wärmeschutzverglasung, eine Dachdämmung, Solarthermie und eventuell eine geignete Raumlufttechnische Anlage mit WRG notwendig.
Die KfW fördert dies mit einem Kredit oder Zuschuss. Pro Wohneinheit sind die Investitionen bis zu 75.000 € maximal 17,5 % Zuschuss und 12,5 % Tilgungszuschuss zur Kreditsumme möglich. Wichtig ist, dass für die jeweilige Immobilie vor 1995 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde.
Neben den vorhandenen Programmen soll es künftig eine steuerliche Förderung der energetischen Sanierung geben, mit der Bauherren den Zustand und die Lebensdauer ihres Gebäudes verbessern können.
Quelle: VDI nachrichten
www.kfw.de
www.bafa.de