Referenzen

KfW-Programmänderungen zum 01.01.2012 und 01.04.2012

1. Programmvereinfachung Altersgerecht Umbauen ab 01.04.2012

Das Bundesprogramm Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr. 155) läuft planmäßig zum Jahresende 2011 aus. Ab dem 01.01.2012 bietet die KfW das Programm als Kreditprogramm -finanziert aus KfW-Eigenmitteln- nahezu unverändert gegenüber dem bisherigen Bundesprogramm an.
Zum 01.04.2012 wird die KfW das Programm als deutlich vereinfachtes Produkt anbieten, wobei folgende wesentliche Änderungen erfolgen:
  • Übersichtlichere Darstellung der förderfähigen Maßnahmen in sieben Förderbereichen.
  • Alle Maßnahmen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden.
  • Wegfall der "Muss-/Soll-/Kann-Bestimmungen".
  • Ergänzung  der Verwendungszwecke z.B. durch Aufnahme von "Altersgerechten Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben" ("AAL-Systeme") oder Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien, Terassen als förderfähige Maßnahmen".Einführung des Standards "Altersgerechtes Haus" bzw. "Altersgerechte Wohnung". Lediglich hierfür ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.
Mit diesem vereinfachten Programm können auch Maßnahmen gefördert werden, die bislang z.T. im KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm mitfinanziert werden konnten.

2. Programmänderungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012

2.1 Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung (Programm-Nr. 152 und 430)
  • Zum 01.04.2012 wird als neuer Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen im Programm Energieeffizient Sanieren die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z.B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt.

2.2 Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltens-                 werter Bausubstanz (151/152, 153, 430)
  • Zum 01.04.2012 wird die KfW einen neuen Effizienzhausstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" einführen, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen (2,5 % Tilgungszuschuss). Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierbei gelten ausschließlich Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben; es sind die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste durchzuführen.

3. Energieeffizient Sanieren: Zuschussvarianten ab 01.01.2012

3.1 Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programme                          
      "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung" (Programm-Nr. 431)
      Bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (KfW-Effizienzhaus 55) und zum        KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von Baudenkmalen ist eine Baubegleitung         
      vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen       oder bei weiteren geförderten Maßnahmen freiwilligen Durchführung der energetischen Fachplanung und      
      Baubegleitung erhöht. Die Bemessungsgrenze wird um 4.000 EUR auf 8.000 EUR angehoben und somit eine          Förderung von 50 % bis zum Höchstbetrag von 4.000 EUR ermöglicht.
      Zum 01.01.2012 erfolgt eine Umbenennung in "Energieeffizient Sanieren-Baubegleitung".

3.2 Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse (Programm-Nr. 430)
      Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, werden ab          01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 % erhöht. In der folgenden Tabelle wird die         
      Zuschusshöhe der jeweiligen Förderstufe dargestellt:



Quelle: www.kfw.de
Weitere Informationen auf der Homepage der KfW hier