Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum 01.03.2011
(Programm-Nr. 151, 152, 153, 430)
Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen
(Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik)
Zum 01.03.2011 wird eine schrittweise energetische Modernisierung ermöglicht.
In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht
wobei das Berechnungsverfahren umgestellt wird.
Die Förderung wird davon abhängig gemacht, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird.
Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
(Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand des neu aufzubringenden Dämmstoffes.
Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt.
Somit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich.
Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung, wird das Konzept durch die Einbindung eines Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen ergänzt (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus).
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung Baubegleitung
(Programm-Nr.: 431):
Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme.
Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung, wird die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss, für jede durchzuführende Einzelmaßnahme gewährt.
Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.
Energieeffizient Bauen
(Programm-Nr. 153): Ersatzneubau
Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrerAusge-staltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Im Übrigen, wird seitens der KfW-Gruppe darauf hingewiesen, dass energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen auch Ersatzneubauten sein können.
Alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme
(Programm-Nr.: 124/134, 141, 151/152,153, 155):
Einführung einer endfälligen achtjährigen Laufzeitvariante zum 01.03.2011
Im Interesse eines breiteren Angebotes der Finanzierungsvarianten in den Förderprogrammen,
führt die KfW eine endfällige Laufzeitvariante in allen wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogrammen ein.
Unter Beibehaltung der üblichen Mindestlaufzeit von vier Jahren bietet die KfW endfällige Laufzeiten bis zu acht Jahren an.
Die endfällige Laufzeitvariante ist mit der Maßgabe verbunden, dass bereits bei Vertragsabschluss die Vorgehensweise zur Fortführung oder Ablösung des Darlehens (z.B. durch eine Anschlussfinanzierung der Ansparen von Tilgungsersatzleistungen) grundsätzlich geregelt wird.
Die ab dem 01.03.2011 gültigen Programm-Merkblätter und Formulare (Bestätigungen) können Sie ab dem 03.01.2011 im Internet unter www.kfw.de herunterladen.
Nachweis Wärmeschutzanforderung und Unternehmererklärung gem. § 26a EnEV 2009 hier.
Dipl.-Ing. Günter Oldigs