Referenzen

KfW-Sonderförderung zur Optimierung der Wärmeverteilung

Zum 01. April 2010 ändert die KfW Förderbank die Bedingungen der Sonderförderung "Energieeffizient Sanieren".
Von den Änderungen ist auch der Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe betroffen. Keine Angst: Es werden weiterhin 25 Prozent der Kosten erstattet, nun allerdings erst ab einer Rechnungssumme von 600 Euro. Zudem wird das Durchführen eines hydraulischen Abgleichs zur Pflicht. Diese Pflicht lohnt sich: Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie durch einen hydraulischen Abgleich von Ihrer Heizungsanlage sparen können.

Für den Tausch der Heizungspumpe und andere förderfähige Maßnahmen gilt: Wenn der Handwerker noch vor dem
01. April 2010 eine Rechnung stellt, dann gelten für den Förderantrag die bisherigen Konditionen.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

 

Das ausführliche Merkblatt der KfW-Förderbank können Sie hier runterladen

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Programm Energieeffizient Sanieren -Sonderförderung (431) ab 01.04.2010 nur noch ONLINE beantragen runterladen
Musterantrag runterladen