Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre Gültigkeit über den 31. Dezember 2009 hinaus bis zum
BMWi-geförderte Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verlängert
Durch die energetische Sanierung von Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb verlängert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden, bis Ende 2014. Eine Vor-Ort-Beratung wird weiterhin mit bis zu 300 Euro gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden. Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt.Weitere Informationen zum Förderprogramme erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de.
Wesentliche Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) :
BAFA-Förderungen
Zuschuss / Boni
Betrag (EURO)
Vor-Ort-Beratung EFH / ZFH
Zuschuss
300,00
Vor-Ort-Beratung > 3WE MFH
360,00
Integration Hinweise Stromeinsparung
Bonus
50,00
Integration thermografischer Untersuchungen max. 4 Aufnahmen zu je 25,00 €
100,00
Integration Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829